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   BVerfG, 22.11.2005 - 1 BvR 1957/05   

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https://dejure.org/2005,99789
BVerfG, 22.11.2005 - 1 BvR 1957/05 (https://dejure.org/2005,99789)
BVerfG, Entscheidung vom 22.11.2005 - 1 BvR 1957/05 (https://dejure.org/2005,99789)
BVerfG, Entscheidung vom 22. November 2005 - 1 BvR 1957/05 (https://dejure.org/2005,99789)
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Wird zitiert von ... (6)

  • BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 34/06 B

    Verhinderung des Vorsitzenden Richters

    Für diesen Zeitraum war - wie das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit dem Senat selbst ausgeführt hat - die Bundesrepublik Deutschland noch nicht verpflichtet, die Richtlinie des Rates 2000/78/EG vom 27. November 2000 zur Vermeidung von Diskriminierung wegen Alters in nationales Recht umzusetzen, weil sie sich insoweit eine Verlängerungsfrist von drei Jahren ausbedungen hatte (BSG, Beschluss vom 27. April 2005 - B 6 KA 38/04 B, juris; Verfassungsbeschwerde hiergegen nicht zur Entscheidung angenommen, s BVerfG , Beschluss vom 22. November 2005, 1 BvR 1957/05).
  • LSG Hessen, 11.08.2010 - L 4 KA 36/10

    Verordnung von Arzneimitteln nach Beendigung der vertragsärztlichen Zulassung aus

    Für diesen Zeitraum sei - wie das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit dem Senat ausgeführt habe - die Bundesrepublik Deutschland noch nicht verpflichtet gewesen, die Richtlinie des Rates 2000/78/EG vom 27. November 2000 zur Vermeidung von Diskriminierung wegen Alters in nationales Recht umzusetzen, weil sie sich insoweit eine Verlängerungsfrist von drei Jahren ausbedungen gehabt habe (Hinweis auf BSG, Beschluss vom 27. April 2005 - B 6 KA 38/04 B, juris; Verfassungsbeschwerde hiergegen nicht zur Entscheidung angenommen, s. BVerfG (Kammer)Beschluss vom 22. November 2005, 1 BvR 1957/05) .
  • LSG Bayern, 19.07.2006 - L 12 KA 9/06

    Rechtmäßigkeit der deklaratorischen Feststellung des Endes einer Zulassung gem. §

    Ein Eingriff in dessen sachlichen Schutzbereich ist damit gemeinschaftsrechtlich irrelevant, wenn und solange dieser ausschließlich auf innerstaatlicher Rechtgrundlage erfolgt (BSG Beschl. vom 27. April 2005, B 6 KA 38/04 B m.w.N.; BVerfG 1. Senat 3. Kammer vom 22. November 2005, 1 BvR 1957/05; vgl. auch BVerfG Urt. vom 12. Oktober 1993, 2 BvR 2134/92, BVerfGE 98, 55, 174; BVerfG Beschl. vom 22. Oktober 1986, 2 BvR 197/83, BVerfGE 73, 339, 387).
  • BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 58/07 B

    Gemeinschaftsrechtskonformität der 68-Jahres-Altersgrenze in der

    Die Verfassungsbeschwerde gegen diesen Beschluss hat das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluss vom 22.11.2005 - 1 BvR 1957/05).
  • LSG Hamburg, 28.06.2006 - L 2 KA 1/06

    Fortbestand der Zulassung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung über

    Diese Rechtsprechung ist seither mehrfach durch das BVerfG selbst und auch das BSG bestätigt worden (vgl. Nachweise bei: LSG Hessen 15. März 2006 - L 4 KA 32/05, nv; zuletzt: BSG 27. April 2005 - B 6 KA 38/04 B, nv, mit nachfolgendem Beschluss über die Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde hiergegen: BVerfG 22. November 2005 - 1 BvR 1957/05).
  • SG Hannover, 04.09.2006 - S 16 KA 176/06
    Das Gericht schließt sich insoweit der ständigen Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und des Bundessozialgerichts (BSG) an (vgl. Beschlüsse des BverfG vom 22.11.2005 - 1 BvR 1957/05, BSG v. 27.04.2005 - B 6 KA 38/04 B sowie LSG Hamburg, Urteil vom 28.06.2006 - L 2 KA 1/06 - mit zahlreichen Nachweisen).
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